Vereinsgeschichte der St. Johannes Schützenbruderschaft Serkenrode 1818 e.V.

von Alfons Henke
(Auszüge aus der Jubiläumsbroschüre „175 Jahre St. Johannes Schützenbruderschaft Serkenrode“)

In den Protokollen vom 10. und 12.2.1815 des „Wiener Kongresses“ wurde das kurkölnische Herzogtum Westfalen dem Königreich Preußen zugesprochen. Nach Verhandlungen mit den Hessen wurde aber erst am 15.7.1816 das Sauerland preußisch. Zwei Jahre später wurde im Jahre 1818 die „Serkenroder Schützengesellschaft“ gegründet. Das erste Schützenfest wurde am 8. September 1818 gefeiert. Wie aus den „Statuten“ des Jahres 1869 hervorgeht, wurde nach § 1 jährlich ein aus 5 Mitgliedern bestehender Vorstand gewählt und ebenso ein Hauptmann. Die Wahl des Vorstandes erfolgte nach Beendigung des Schützenfestes für das kommende Jahr. Drei Offiziere wurden durch den Hauptmann unmittelbar vor dem Fest ernannt. Die Offiziere hatten den Schützenzug durch den Ort anzuführen und die Gewehre zu prüfen. Ferner hatten sie die Aufsicht beim Laden der Gewehre und beim Vogelschießen sowie die Grenzen für die Zuschauer zu bestimmen, damit „kein Unglück“ entstehe.

Hauptmann Josef Korte

In den „Statuten“ wurde noch folgendes bestimmt:

  • Eine Ablehnung der Wahl in die vorgenannten Ämter war nur zulässig, wenn bereits vorher das Mitglied zwei Jahre in einem Amt Tätig war. Jeder war „gebunden“, den Anordnungen des Vorstandes, des Hauptmanns und der Offiziere Folge zu leisten. Der vom Vorstand gewählte „Rendant“ erhielt eine angemessene „Renumeration“ (lat.: Rückzahlung).
  • Der Beitrag war jährlich vom Vorstand nach vorheriger Berechnung festzusetzen. Über Aufnahme oder Ausschließung einzelner „Individuen“ hatte der Vorstand zu entscheiden.
  • Der Genuss von Branntwein war „im Neben- als auch im Tanzlokal“ untersagt. Weintrinken war im „Nebenlokal“ gestattet.
  • Wurden Gläser und Geschirr zerbrochen, mussten „Für jedes Stück 5 Silbergroschen zur Kasse gezahlt werden“.
  • Das Schützenfest sollte jährlich an 2 Tagen, welche vom Vorstand zu bestimmen waren, gefeiert werden. Ebenso entschied der Vorstand, ob am ersten oder zweiten Tag das Vogelschießen stattfand. War ein Schützenfesttag ein Sonntag oder Feiertag, so begann das Fest nach Beendigung des Nachmittags-Gottesdienstes und endete mit der Polizeistunde abends um 10 Uhr.
  • Eine Schützenkarte war zum Eintritt zu lösen und die vom Vorstand erlassene Tanzordnung, die im ,,Tanzlokale“ ausgehängt war, genauestens zu beachten.

Der Vorstand trat am ersten Sonntag im Monat März zusammen, um über Bier, Musik, Zeitpunkt des Festes usw. zu beschließen.

Nun wörtlich drei §§ aus den "Statuten" von 1869:
 §12
 "wer durch Abschießen des Vogels die Königsstelle erhält, soll eine Prämie von zwei Talern erhalten und verpflichtet sein, das folgende Jahr den Vogel unentgeltlich der Gesellschaft zu übernehmen, ist aber nicht verbunden, für die ihm erwiesenen Ehrenbezeugungen Geschenke zu machen".
 §13
 "Sobald die Trommel gerührt wird, hat sich jedes Mitglied auf dem Schützenplatz einzufinden".
 §14
 "Niemand darf ein geladenes Gewehr mit auf den Schützenplatz bringen oder geladen mit nach Hause nehmen".

Diese „Statuten“ wurden am 23. Dezember 1869 unterzeichnet von:

Joseph Schmitt
Schützenhauptmann

Sie wurden der „Königlichen Regierung“ zu Arnsberg vorgelegt und erhielten folgenden amtlichen Genehmigungsvermerk:

Gelesen und unter Bezugnahme der diesfälligen Verordnung Königliche Regierung zu Arnsberg vom 7. Juli 1858 mit der ausdrücklichen Festsetzung genehmigt: dass die Feier des Festes sich nur auf zwei Tage beschränken darf; sonach jede Vor- und Nachfeier strengstens untersagt bleibt“.

Serkenrode, den 30. Dezember 1869.

Der Amtmann beurl. i. V.
Der Amtsbeigeordnete:
gez. Kayser

 

Über den Kauf eines Schützenzeltes liegt eine Niederschrift der Generalversammlung vom 21.5.1871 vor. Einstimmig wurde demnach beschlossen, die Beschaffung eines Schützenzeltes „auf Aktien“ so rasch wie möglich in Angriff zu nehmen, damit das Fest noch darin stattfinden kann. Nach einer von einem Sachverständigen aufgestellten Kostenrechnung wird der Betrag von 300 Talern nicht überschritten.

Es heißt wörtlich:
,,Es liegen also bei angemessener Beteiligung an der Anlage keine besonderen Schwierigkeiten vor, während die Schützen-Gesellschaft außer großen Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten namhaften Nutzen zu erwarten hat“.
Die Generalversammlung beschloss daher einstimmig die „Statuten betr. den Bau eines Schützenzeltes“.

Aktie der Serkenroder Schützen-Aktien-Gesellschaft von 1872

Demnach wurden Aktien im Wert von einem Taler ausgegeben bzw. in dem vorhandenen Verzeichnis von den einzelnen Mitgliedern gezeichnet. Für jede Aktie wurden Zinsen in Höhe von einem Silbergroschen jährlich am ersten Tag nach dem Schützenfest „bar“ ausgezahlt. Der Vorstand hatte auch einen Verlosungsplan zu erstellen. Dieser Verlosungsplan ist leider nicht mehr vorhanden. Aus den weiteren Abrechnungen der einzelnen Schützenfeste geht immer wieder hervor, dass der Überschuss des Festes an die „Aktien-Kasse“ überwiesen wurde und hieraus sicherlich die Zinsen bezahlt wurden. Im noch vorhandenen „Verzeichnis der Aktien-Inhaber“, beginnend ab 18.6.1870, sind bis zum 24.6.1872 mit Name, Vorname und Wohnort 291 Aktien-Zeichnungen eingetragen worden. Die meisten Mitglieder haben mehrfache Aktien gezeichnet.

Die Statuten vom Jahre 1869 wurden am 14.4.1873 und am 26.5.1889 geändert.

Wesentliche Änderungen waren:

I. Nachtrag vom 14.4.1873:
„Stehende Mitglieder sind alle diejenigen, welche durch Darlehn (Aktien) sich am Neubau des Schützenzeltes beteiligt haben oder die sich mit einem Eintrittsgeld von 1 Mark in die Mitgliederliste haben eintragen lassen. Orts- oder kirchspiel-eingesessene können nicht als Fremde dem Fest beiwohnen. Von der Mitgliederversammlung ernannte Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.“

Nicht-Teilnahme an den „Aufzügen unter Gewehr in Reihe und Glied kostet 1,50 Mark“. Die Teilnahme-Grenze lag altersmäßig bei 50 Jahren.

Nicht-Befolgung einer Anordnung oder Weisung des Hauptmanns kostete 0,25 bis 0,50 Mark. Zu den Begräbnissen heißt es wörtlich:
„Begräbnissen von Schützenmitgliedern muss jedes Mitglied, wenn nicht dringende Ursachen hindern, bei einer Strafe von 0,50 Mark beiwohnen. Bei Sterbefällen im hiesigen Orte am Sterbehause und bei Beerdigungen aus dem übrigen Kirchspiels-Orten im Pfarrorte ist rechtzeitig in reih und Glied zu treten.“

Dieser I. Nachtrag wurde unterzeichnet:
Der Schützenvorstand:
gez. Kayser, Amtmann
Schützenhauptmann

 

II. Nachtrag vom 26.5.1889:
Statt 5 wurden jetzt 6 Vorstandsmitglieder für 3 Jahre gewählt. Die Wahl des Vorstandes erfolgte nicht durch die Generalversammlung, sondern am Sonntag nach dem Schützenfest, verbunden mit der Abrechnung des Festes durch die erschienenen Mitglieder.

Der Hauptmann wurde von der Generalversammlung auf 3 Jahre gewählt. Ebenso wurden von der Generalversammlung jedoch jährlich zwei Offiziere und ein Fähnrich gewählt.

Die altersmäßige Teilnahmepflicht an den Schützenzügen wurde auf 55 Jahre festgesetzt.

Über jedes stattgefundene Schützenfest vom Jahre 1871 bis 1888 sind schriftlich im Original vorhanden:

a) Verzeichnis der Mitglieder
b) Verzeichnis der fremden Festteilnehmer,
c) Abrechnung des Festes,
d) Niederschrift über die Generalversammlung.

Von 1889 bis 1936 sind nur noch Niederschriften über die Generalversammlungen und verschiedene Vorstandssitzungen vorhanden. Im Einzelnen ergeben sich aus diesen Niederschriften und Aufzeichnungen folgende Besonderheiten:

Schützenfest 1871:
Der damalige Rendant der Schützen-Gesellschaft, Lehrer Josef Cremer, hat die einzige als „Chronik“ bezeichnete Niederschrift gefertigt. Sie lautet wörtlich im Original:

Chronik
Der im Jahr 1870 auf die drei folgenden Jahre 1871, 72 u. 73 einstimmig gewählte Schützen-Vorstand besteht aus nachfolgenden Mitgliedern:

1. Amtmann 3. Kayser, Schützenhauptmann. (ließ sich jedoch aus genügenden Gründen für dieses Jahr von Jos. Schmitt, gt. Vollmer aus Ramscheid vertreten).
2. Joseph Schmitt aus Ramscheid.
3. August Böhmer, gt. Rentmeister aus Serkenrode.
4. Caspar Heshe, gt. Bette aus Serkenrode.
5. Peter Reuter, Schreinermeister aus Serkenrode.
6. Joseph Hoberg aus Serkenrode.
7. Joseph Kayser aus Schliprüthen.

Rendant der Gesellschaft: Josef Cremer, Lehrer

Das Fest wurde am 25. u. 26. Juni mit ziemlich allgemeiner Betheiligung gefeiert und die Gemütlichkeit desselben durch nichts getrübt, außer dem leider beide Tage hindurch andauernden regnerischen Wetter, welches namentlich am zweiten Tage so heftig zusetzte, dass die Schützengesellschaft unter der Vogelstange sich zuletzt in eine Flucht auflöste, und nur einige wenige Schützen, in Regenmäntel und Pelzkragen gehüllt, das Opfer brachten, tapfer auszuhalten und den Vogel abzuschießen. Erst gegen Mittag kehrte diese tapfere, total durchnässte Sektion zurück, in ihrer Mitte der Schützenkönig Johann Reuter hiers., welcher von der auf dem geheizten Saale des C. Schmitt versammelten Schützengesellschaft mit einem dreimaligen „Hoch“ begrüßt wurde, während Sr. Majestät das Wasser in den Nacken träufelte.

O, Neptun hast du dies gewollt?
Dann bitt‘ ich, sei uns künftig hold!

J. Cremer
Serkenrode, 1. Juli 1871

Schützenhalle Serkenrode 1964

Die Ereignisse der folgenden Jahre sind in der Dorfchronik Serkenrode/Schliprüthen schon hinreichend beschrieben worden, sodass nur noch das Wichtigste Erwähnung finden soll.

Von 1880 bis 1894 wurde die Festmusik von den Gebrüdern Becker, Serkenrode, gestellt. Für das Schützenfest 1881 wurde bezügl. des Freibieres von der Generalversammlung folgendes beschlossen:

„Um einer Verschwendung und Verschüttung des Bieres, wie solche bei den bisherigen Festen häufig vorgekommen, vorzubeugen, wurde beschlossen, das Freibier gegen Marken, die jedes Mitglied und ein jeder Teilnehmer bei Lösung der Schützenkarte empfängt, zu verabreichen. Die Anzahl der Marken resp. des Bierquantums wird nach der Höhe des Beitrages bemessen.“

Punkt 4 der Niederschrift der Generalversammlung am 9.7.1882 lautet:
„Der Schützenhauptmann Amtmann Kayser erklärte, seinen Posten niederzulegen, spricht seinen Dank aus für das langjährige Vertrauen, das ihm seitens der Schützengesellschaft geschenkt ist und bittet, für geeigneten Ersatz zu sorgen.“ Wie aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, war Amtmann Kayser von 1870 (Beginn der Aufzeichnungen) bis 1882 Schützenhauptmann. In der Generalversammlung am 9.7.1882 wurde als Nachfolger ab 1883 Heinrich Arens, Ramscheid, zum Schützenhauptmann gewählt. Das Schützenfest 1882 wurde einmalig ohne Freibier gefeiert, wie es die Generalversammlung am 20.4.1882 beschlossen hatte.

In der Generalversammlung am 28.6.1885 wurde u.a. beschlossen:
„3. Es wurde einstimmig beschlossen, den Herrn Amtmann Kayser als Prädikat Präses des Vorstandes beizulegen und demselben die Entscheidung in etwa vorkommenden Differenzen zu überlassen.“

Zum Schützenfest 1891 ergab sich eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem damaligen Vikar Kohnert und dem Schützenvorstand. Das ergibt sich aus dem Vorstandsbeschluss vom 29.6.1891, der im Original wiedergegeben wird:

„Bei Gelegenheit des heutigen Frühgottesdienstes hat Herr Vikar Kohnert, Serkenrode, in seiner Ansprache zum Ausdruck gebracht, er erwarte vom Schützenvorstand, nach Beendigung des Tanzvergnügens auf dem Schützenfestplatz, auch dafür zu sorgen, dass sich ein jeder vom Festplatz aus sofort nach Hause begebe resp. dass auf der Straße und in den Wirtshäusern kein Lärm mehr entstehe.“

Der Schützenvorstand, zur eingehenden Erörterung dieser Angelegenheit versammelt, legt hiergegen entschieden Verwahrung ein. Derselbe beschloss daher einstimmig:

„Die gedachte Zumutung und die dadurch dem Vorstand offiziell auferlegte Verpflichtung als nicht durchführbar und zu dem außer den Befugnissen des Schützenvorstandes liegend, zurückzuweisen und dem Herrn Vikar Kohnert Abschrift dieses Beschlusses zuzufertigen. Der Vorstand: Fr. Lubeley, Jos. Hoberg, H. Schmidt, J. Kremer, J. Böhmer, Aug. Wüllner.“

Das Schützenfest 1892 wurde im Freien gefeiert, weil ein großer Sturm das Zelt am 23. Juni abends 9 1/4 Uhr in Trümmer legte. Ein erneuter Aufbau war nicht möglich, da auch ein Mastbaum gebrochen war. Es musste daher, wie es im Protokoll heißt, „wie in alten Zeiten“ im Freien gefeiert werden. Da das Wetter günstig war, ist das Fest harmonisch verlaufen.

Trotz einer großen Dürre im Jahre 1893, nachdem das Schützenfest zunächst ausfallen sollte, wurde es gefeiert, denn in der Generalversammlung vom 11.6.1893 stimmten 21 gegen eine Feier, aber 23 dafür. Die Musik wurde von den Gebr. Becker, später die Becker’sche Kapelle genannt, von 1898 – 1908 und von 1928 – 1934 gestellt.

Aus der Niederschrift der Generalversammlung vom 29. Juni 1899 geht hervor, dass beim Vogelschießen Unstimmigkeiten in der Reihenfolge der Schützen vorkamen. Die Protokollnotiz lautet im Original:

„Der P. Röhrig lehnte am Schluss die auf ihn gefallene Wahl ab und meldete sich gleichzeitig mit noch verschiedenen anderen Mitgliedern aus Schliprüthen ab und zwar aus dem Grunde, da das Vogelschießen nach Nummern geschah, die Reihenfolge nicht immer eingehalten worden sei und daher der C. Menzebach jr. von hier Schützenkönig wurde. Diese Ungehörigkeit soll jedoch seitens der Schützen sowohl aus Schliprüthen als auch aus Serkenrode vereinzelt vorgekommen sein und zwar ohne Wissen und gegen den Willen des Schützenvorstandes. Es wurden jedoch gleich bei der Vogelstange von letzterem eine Einigung herbeigeführt und die Parteien befriedigt.“

Am 29.06.1900 wurde von der Generalversammlung beschlossen, das Sparkonto bei der Sparkasse Meschede aufzulösen und ein solches bei der Amtssparkasse Serkenrode einzurichten. In der gleichen Versammlung wurde Josef König (Serkenrode) zum Schützenhauptmann gewählt, der somit Heinrich Arens (Ramscheid) ablöste.

Die Generalversammlung ernannte am 02.07.1901 einstimmig den damaligen Vikar Becker zum Ehrenmitglied. Vikar Becker nahm die Ernennung an und machte der Schützengesellschaft ein Geschenk von 20, – Mark. In dieser Generalversammlung wurde festgestellt, dass das Zelt nicht mehr repariert werden konnte und daher ein Schützenhalle gebaut werden sollte. Wegen des Platzes „auf der Gemeinde-Lehmkuhle“ wurde ein entsprechender Antrag gestellt. Die Generalversammlung vom 02.03.1902 stellte jedoch wegen des Kirchenbaues den Neubau eines Schützenhalle zunächst zurück. Erst am 14.02.1904 fasste die Generalversammlung konkrete Beschlüsse zum Bau einer Schützenhalle.

Die Finanzierung war wie folgt:

  • Vorhandener Kassenstand
  • Ausgabe con Aktien, Nennwert 5, – Mark (Eine Kopie der Aktie ist vorhanden)
  • Anleihe bei der Amtssparkasse
  • Die Aktien wurden nicht verzinst. Rückzahlung des Nennwerts erfolgte nach einem Auslosungsverfahren in Höhe des Überschusses eines jeweiligen Schützenfestes. War kein Überschuss vorhanden, unterblieb eine Auslosung und Rückzahlung.

Der Bautechniker Josef Rhode, Schliprüthen, wurde beauftragt, Zeichnung und Kostenanschlag anzufertigen. Das Baugrundstück wurde vom Landwirt Josef Korte, Serkenrode, in einer Größe von 60 Quadratruten zum Preis von 1.100, – Mark gekauft.

Die Generalversammlung vom 29.6.1904 kündigte alle „rentbar“ angelegten Gelder, und der Vorstand beschloss am 19.12.1905, bei der Amtssparkasse Serkenrode eine Anleihe von 3000, – Mark aufzunehmen.

In der Generalversammlung am 1.6.1905 wurde beschlossen, neue „Statuten“ zu entwerfen, da die alten nicht mehr zeitgemäß waren und den Anforderungen nicht mehr voll und ganz entsprachen. Die neuen ,,Statuten“ sollen gerichtlich eingetragen werden. Eine entsprechende Kommission wurde aus der Generalversammlung gewählt. Das Schützenfest 1905, wurde erstmalig in der neuen Schützenhalle gefeiert.

In der Generalversammlung vom 11.3.1906 wurden die neuen „Statuten“ vorgelesen, von der Versammlung anerkannt und einstimmig genehmigt. Die 1818 gegründete „Schützengesellschaft zu Serkenrode“ trägt nunmehr den Namen „Schützenverein Serkenrode e.V.“. Die Eintragung in das Vereinsregister unter Nr. 6 erfolgte am 2. Januar 1907 beim „Königlichen Amtsgericht“ in Förde (jetzt Lennestadt-Grevenbrück).

 

Die „Statuten“ umfassen 40 Paragraphen. Erwähnenswert ist die Definition „Zweck des Vereins“, letzter

Absatz des § 1.
„Der Schützenverein hat den Zweck, Bürgersinn, Eintracht und Geselligkeit in geeigneter Weise zu beleben, Volksfeste abzuhalten, die Liebe zu Kaiser und Reich zu pflegen und zu fördern.“

Unterzeichner der Statuten waren:
Die Vorstandsmitglieder:
Josef König, Jos. Hoberg, Ferd. Funke, Johann Gerke, Joh. Eickhoff, Casp. Meckeler, Jos. Korte.

Die Kommissionsmitglieder:
Jos. Lütteken, C. Schmitt, Lubeley, F. Rath, Josef Hermes.

 

Die Statuten mit Eintragungsvermerk des Gerichts liegen in der Urschrift vor.

Von 1909 bis einschl. 1916 liegen leider keine Eintragungen vor. Die Generalversammlung beschloss am 25.2.1917, dass wegen des großen Weltkrieges ab 1914 die alljährliche Feier des Schützenfestes bis auf weiteres ausfällt.

Am 13. Juli 1919 wurde mit 43 gegen 21 Stimmen beschlossen, wieder ein Schützenfest und zwar am 31.8.-1.9.1919 zu feiern. Da erst später bekannt wurde, dass am 2.9.1919 in Serkenrode die hl. Firmung gespendet werden sollte, wurde das Schützenfest auf den 21. und 22.9.1919 verlegt und auch gefeiert. Bei dieser Generalversammlung legte der Schützenhauptmann Josef König, Serkenrode, sein Amt nieder. Für das Schützenfest 1919 wurde „durch Zuruf“ Josef Holthöfer gewählt, der bis 1921 Hauptmann war.

Ab 1920 wurde lt. Beschluss der Generalversammlung das Schützenfest zusammen mit der kirchlichen Feier des Kirchenpatrons am 26./27.6.1920 gefeiert. Außerdem wurde mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Ausschank von Freibier beschlossen. Die Jahresrechnung vom 29.6.1921 ergab einen Ist-Bestand von 4.213,45 M, der zum Ankauf eines Teilgrundstücks der Erben Sewerin an der östlichen Seite der Schützenhalle vorgesehen werden sollte. Am 30.4.1922 beschloss die Generalversammlung kein Freibier für den Ausschank. Ferner wurde der Hofstaat gänzlich abgeschafft. Der Schützenkönig erhielt einen Betrag von 100, – M. Der Ist-Bestand des Schützenfestes 1922 in Höhe von 11.327,45 M ist schon stark von der beginnenden Inflation gekennzeichnet.

Am 29.6.1922 wurde Josef Korte jr., Serkenrode, zum neuen Schützenhauptmann gewählt.

In der Generalversammlung vom 29.4.1923 wurde wegen der Besetzung des Rheinlandes und des Ruhrgebietes über eine Abhaltung des Schützenfestes abgestimmt. Die Mehrheit stimmte für ein Fest. Die Behördliche Genehmigung wurde jedoch versagt, so dass kein Fest gefeiert werden konnte. In diesem Jahr ergab sich in der Jahresrechnung erstmalig ein Minus-Betrag von 1.880,62 M mit dem Vermerk vom 1.1.1924:

„Infolge gänzlicher Geldentwertung ist Fehlbetrag erledigt“

gez. Korte, Rendant.“

 

Erstmals wird in den Unterlagen von 1927 das Trommlerkorps erwähnt, für das 40, – M bewilligt wurden. 1928 wurde beschlossen, die Wahlen des Vorstandes usw. ab sofort auf die Frühjahrsversammlung zu verlegen. Auf einer außerordentlichen Generalversammlung wurde im September 1928 der Kauf einer Fahne zum Preis von 375, – M beschlossen. Ebenso wurde ein Anbau der Schützenhalle angeregt und hierzu beschlossen, Zeichnung und Kostenanschlag zu veranlassen. Es ergab sich, dass nach Zeichnung und Kostenanschlag des Technikers Josef Rhode, Schliprüthen, ein Betrag von 5.400, – M zu erwarten war, worauf die Angelegenheit vertagt wurde. Für das Schützenfest 1932 wurde als Festschluss festgelegt:

Samstag: 23.00 Uhr
Sonntag: 00.00 Uhr
Montag 01.00 Uhr

In dem Beschluss wurden folgende Eintrittspreise (Freibier) beschlossen:
verheiratete Mitglieder 9,- M für Gelag und Mitgliederbeitrag
ledige Mitglieder 11,- M für Gelag und Mitgliederbeitrag
ü. 60 Jahre alte Mitglieder 3,- M für Gelag und Mitgliederbeitra